13.
April 2023

Härtefallhilfe für Energiekosten

FAQ und Rechenbeispiel

Was ist die Härtefallhilfe für private Haushalte?
Mit der Härtefallhilfe gewährt das Land Hessen Härtefallleistungen des Bundes für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind.

Um welche Energiekosten geht es dabei?
Gemeint sind die Kosten für die nicht leitungsgebundenen Energieträger: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks Kosten für Gas, Strom und Fernwärme sind nicht Gegenstand dieser Härtefallhilfe.

Wer kann die Härtfallhilfe bekommen?
Antragsberechtigt ist der  Besitzer/die Besitzerin der jeweiligen Heizungsanlage („Feuerstättenbetreiber/in“) des Privathaushalts.

Privathaushalte mit eigener Heizung können selbst beantragen („Direktantragstellende“).
Werden die Feuerstätten zentral durch Vermieterinnen bzw. Vermieter oder durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz betrieben, sind diese Vermieterinnen und Vermieter bzw. diese Wohnungseigentumsgemeinschaften antragsberechtigt („Zentralantragstellende“).

Wie hoch ist die Härtefallhilfe?
Erstattet werden die Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 („Entlastungszeitraum“) gemessen an dem Referenzpreis des Vorjahreszeitraums – allerdings nur bis zu einer Höhe von 80 Prozent und bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro je Privathaushalt.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum.
Ausnahmsweise kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung aber erst später erfolgte.

Der Referenzpreis ist der durchschnittliche Preis für den jeweiligen Energieträger im Jahr 2021.

Beträge unter 100 Euro werden nicht erstattet (Bagatellgrenze).

Die bundesweiten Referenzpreise betragen (Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und ggf. CO2-Abgabe):

  • Heizöl: 71 Cent/Liter
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter
  • Holzpellets: 24 Cent/kg
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
  • Holzbriketts: 28 Cent/kg
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
  • Kohle / Koks: 36 Cent/kg

Der Gesamtentlastungsbetrag wird nach dieser Formel berechnet: 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Der Rechnungsbetrag 2022 sind die Bruttokosten für den jeweiligen Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022.

Die Bestellmenge ist die von dem jeweiligen Energieträger gelieferte Menge in diesem Zeitraum.

Vereinfachtes Berechnungsbeispiel für Heizöl (für eine selbst genutzte Immobilie mit einem Haushalt):
Sie haben vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 insgesamt 5.000 Liter Heizöl zu  2,00 €/l inkl. MwSt. gekauft.

Die Energiekosten betrugen demnach 10.000 €.

Der Referenzpreis für Heizöl für 2021 beträgt 0,71 € inkl. MwSt.

Bezuschusst werden 80 Prozent des gezahlten Preises, welcher doppelt so hoch wie der Referenzpreis von 0,71 €/l liegt.

Berechnung: 0,8 x (10.000 € – 2 x 0,71 €/l x 5.000 l) = 2.320 € potenzielle Hilfe.

Je Haushalt ist der Zuschuss auf 2.000 € begrenzt. Daraus errechnet sich eine Härtefallhilfe von 2.000 €.

Ab wann kann die Härtfallhilfe beantragt werden?
Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 freigeschaltet werden.

Über die genaue Ausgestaltung und die Funktionsweisen des Antragsportals wird rechtzeitig informiert.

Quelle: hessen.de (https://hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten)

Kontakt

Mineralölservice
Tel. 06106 6391320

Baulogistik
Schüttgut-Logistik Tel. 06106 6391325
Kranlogistik Tel. 06106 6391326

Bau
Tel. 06106 6391327

post@manus-heizoel.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:00 - 18:00 Uhr

Samstag
8:00 - 12:00 Uhr

© by Manus GmbH & Co. KG Mineralölservice + Baulogistik | powered by ONE AND O