- Heizöl: 71 Cent/Liter
- Flüssiggas: 57 Cent/Liter
- Holzpellets: 24 Cent/kg
- Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
- Holzbriketts: 28 Cent/kg
- Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
- Kohle / Koks: 36 Cent/kg
Der Gesamtentlastungsbetrag wird nach dieser Formel berechnet: 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Der Rechnungsbetrag 2022 sind die Bruttokosten für den jeweiligen Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022.
Die Bestellmenge ist die von dem jeweiligen Energieträger gelieferte Menge in diesem Zeitraum.
Vereinfachtes Berechnungsbeispiel für Heizöl (für eine selbst genutzte Immobilie mit einem Haushalt):
Sie haben vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 insgesamt 5.000 Liter Heizöl zu 2,00 €/l inkl. MwSt. gekauft.
Die Energiekosten betrugen demnach 10.000 €.
Der Referenzpreis für Heizöl für 2021 beträgt 0,71 € inkl. MwSt.
Bezuschusst werden 80 Prozent des gezahlten Preises, welcher doppelt so hoch wie der Referenzpreis von 0,71 €/l liegt.
Berechnung: 0,8 x (10.000 € – 2 x 0,71 €/l x 5.000 l) = 2.320 € potenzielle Hilfe.
Je Haushalt ist der Zuschuss auf 2.000 € begrenzt. Daraus errechnet sich eine Härtefallhilfe von 2.000 €.
Ab wann kann die Härtfallhilfe beantragt werden?
Die Antragsplattform soll bis zum 1. Mai 2023 freigeschaltet werden.
Über die genaue Ausgestaltung und die Funktionsweisen des Antragsportals wird rechtzeitig informiert.
Quelle: hessen.de (https://hessen.de/presse/haertefallhilfe-fuer-energiekosten)