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16.
Mai 2023

Brennstoffhilfe – Jetzt beantragen!

Wir empfehlen vor der Antragstellung unsere Checkliste zu nutzen.

Das Online-Portal für private Haushalte zur Beantragung von Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wird freigeschaltet.

Private Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können seit 4. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen.

Die Hilfe kann über das, auch für das Land Hessen zuständige, zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg beantragt werden.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Über einen  Online-Rechner kann ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat zum Thema ein Merkblatt “Was muss ich jetzt tun?” veröffentlicht.